Versicherungsschutz
Die Kinder sind auf dem direkten Hin- und Rückweg durch den Gemeindeunfallverband versichert. Dazu gehören auch alle Aktivitäten die vom Kindergarten ausgehen, egal, ob sie auf dem Kindergartengelände oder außerhalb stattfinden.
Die Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn Schäden durch Kinder entstehen, die die Erzieherinnen durch bessere Wahrung der Aufsichtspflicht hätten verhindern können.